Allgemeine Geschäftsbedingungen für Fotoshootings und Bildbearbeitung der Firma
Heartbeat Pictures
Annika Bosch
Opperklappe 30
38259 Salzgitter
Tel.: 0176-43157498
Email: info@heartbeatpictures.de
(nachstehend Fotograf genannt)
1. Allgemeines
1. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden "AGB" genannt) gelten gegenüber Verbrauchern gemäß § 13 BGB und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB für alle der Fotografin erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. Wenn der Auftraggeber den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass die Fotografin dies Schriftlich anerkennt
2. Die AGB gelten auch für alle nachfolgenden Aufträge des Auftraggebers, ohne dass eine nochmalige ausdrückliche Einbeziehung der AGB von Nöten ist.
3. "Lichtbilder" im Sinne dieser AGB sind alle von der Fotografin hergestellten Produkte, gleich in welcher Form oder auf welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Daten auf USB, Fachabzüge, Fotobücher, Digitale Dateien, usw.)
4. Der Auftraggeber bestätigt bei Verträgen über die Herstellung von Lichtbildern, dass er und insbesondere die zu porträtierende Person das 18. Lebensjahr vollendet haben. Soweit dies nicht der Fall ist, muss jeweils die schriftliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters vorgelegt werden.
2. Urheberrecht und Nutzungsrechte
1. Der Fotografin steht das Urheberrecht an den angefertigten Lichtbildern/digitalen Daten nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) zu.
2. Die von der Fotografin hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den privaten Gebrauch des Auftraggebers bestimmt, sofern dies nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart wurde.
3. Überträgt die Fotografin Nutzungsrechte an ihren Werken, ist - sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde - jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen, eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.
4. Die Nutzungsrechte für den privaten Gebrauch gehen erst nach vollständiger Bezahlung des dafür vereinbarten Honorars an die Fotografin an den Auftraggeber über.
5. Der Auftraggeber hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind.
6. Die Roh-Daten verbleiben bei der Fotografin. Eine Herausgabe der Roh-Daten (unbearbeitete Bilder) an den Auftraggeber erfolgt grundsätzlich nicht.
3. Veröffentlichung
1. Bei der Verwendung der Lichtbilder in Online- und Printmedien (für den privaten Gebrauch) ist die Fotografin, als Urheber des Lichtbildes zu nennen. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die Fotografin zum Schadensersatz. (Urhebervermerk nach § 13 UrhG).
2. Jegliche Veröffentlichung der Dateien durch den Fotografen wird in Verträgen durch den Auftraggeber zu den jeweiligen Fotoshootings benannt und festgehalten.
4. Vergütung, Eigentumsvorbehalt
1. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder eine
vereinbarte Pauschale erhoben, Nebenkosten wie Reisekosten,
Spesen, Requisiten, Studiomieten etc. sind sofern nicht anders vereinbart vom Auftraggeber zu tragen.
2. Soweit die Fotografin Kostenvoranschläge erstellt, sind diese unverbindlich.
Treten während der Produktion Kostenerhöhungen ein, sind diese von der Fotografin anzuzeigen. Wird die vorgesehene Produktionszeit aus Gründen überschritten, die die Fotografin nicht zu vertreten
hat, so ist eine zusätzliche Vergütung auf der Grundlage des vereinbarten Honorares bzw. in Form einer angemessenen Erhöhung des Pauschalhonorars zu leisten.
3. Verlangt der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, hat er die dadurch entstehenden Mehrkosten zu tragen. Die Fotografin behält sich vor, den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten einzufordern.
4. Die Zahlung erfolgt per Rechnung.
5. Bei Terminvereinbarung ist eine Terminreservierungsgebühr in Höhe von 50% fällig. Erst nach Geldeingang ist der Termin verbindlich gebucht.
6. Über den Restbetrag erhält der Auftraggeber nach dem Shooting eine separate Rechnung. Erst nach Geldeingang werden die Dateien bearbeitet und nach 2-4 Wochen ausgehändigt.
7. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Produkte Eigentum der Fotografin.
8. Fällige Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 30 (in Worten: dreißig) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Der Fotografin bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.
9. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum und in den Händen der Fotografin
5.Leistungstörung
1. Nach Sichtung und Bearbeitung stellt die Fotografin dem Auftraggeber eine Online- Galerie für 7 Tage kostenlos zur Verfügung, in welcher sich der Auftraggeber die
entsprechenden Lichtbilder zur Bestellung auswählen kann. Dies gilt nur für Shootings, bei denen der
Kunde keine Reportage erhält. Bei Reportagen liegt die Vorauswahl bei der Fotografin.
2. Nachdem die Auswahl getroffen ist, werden die Lichtbilder durch die Fotografin vollständig bearbeitet / zum Versand fertiggestellt. Die Fotografin verpflichtet sich, den Auftrag schnellstmöglich abzuschließen und die Lichtbilder an den Auftraggeber zu senden.
3. In Fällen von höherer Gewalt, die zu einer Stornierung führen, und sich kein gemeinsamer Ersatztermin finden lässt, ist die Fotografin berechtigt, die Terminreservierungsgebühr in einen Gutschein zur weiteren Nutzung umzuwandeln.
6. Stornierung durch den Auftraggeber
Storniert der Auftraggeber die Fotografenbuchung, steht der Fotografin ein Ausfallhonorar zu, auch wenn noch keine Terminreservierung geleistet wurde.
Bis 7 Tage vor dem Termin: 50% des Honorars lt. Preisliste
Bis 4 Tage vor dem Termin: 70% des Honorars lt. Preisliste
Bis 3 Tage vor dem Termin oder Nichterscheinen: 100% des Honorars lt. Preisliste
7. Stornierung durch Heartbeat Pictures
1. Kann die Fotografin aufgrund von höherer Gewalt (Krankheiten, Unfall etc.) den Auftrag nicht ausführen oder die Bilder nicht fristgerecht liefern, verzichtet der Auftraggeber auf Schadensersatzforderungen.
8. TFP-Shooting
1. Bei einem Tfp-Fotoshooting darf die Fotografin die Bilder uneingeschränkt für Werbezwecke in digitaler Form, sowie in Printmedien verwenden.
2. Widerruft der Auftraggeber die uneingeschränkte Nutzung, so ist die Fotografin dazu berechtigt, das Honorar für das Fotoshooting, alle entstandenen Kosten, sowie die einzelnen Bilder nach Preisliste zu berechnen.
9. Haftung
1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet die Fotografin für sich und ihre Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Sie haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die sie oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet die Fotografin nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
2. Die Fotografin verwahrt die digitalen Daten für die Dauer von 4 Wochen ab Aufnahmezeitpunkt auf. Sie ist danach zur Löschung berechtigt, aber nicht verpflichtet. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, die digitalen Daten für ein Jahr kostenpflichtig bei der Fotografin einlagern zu lassen.
3. Die Fotografin übernimmt keine Haftung für technischen Datenverlust durch derben von Festplatten oder nicht mehr lesbare andere Speichermedien.
4. Die Fotografin haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials. Dies gilt im Besonderen bei digitalen Druckerzeugnissen.
5. Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.
6. Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Dies ist kein Fehler des Werks und begründet keine Reklamationsansprüche.
7. Für mitgebrachte Requisiten oder Gegenstände durch den Auftraggeber, wird keine Haftung bei Beschädigung oder Verlust übernommen. Das Fotoshooting erfolgt auf Risiko des Auftraggebers. Schäden an der Ausrüstung der Fotografin, durch jegliche Ursache des Auftraggebers entstehen, sind in vollem Umfang zu begleichen. Eine Haftpflichtversicherung wird empfohlen.
10. Nebenpflichten
1. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen der Fotografin übergebenen Vorlagen und Gegenständen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber. Die Fotografin ist vom Auftraggeber auf erstes Anfordern hin von Ansprüchen Dritter freizustellen.
2. Die Fertigung der digitalen Dateien zur Auswahl (Passwortgeschützte Web-Galerie) erfolgt, wenn nicht anders vereinbart, innerhalb einer Woche nach dem Fotoshooting-Termin.
3. Die Fertigung von bestellten Digitalen Dateien erfolgt gegen Vorkasse. Die Lieferung der Dateien erfolgt 2-4 Wochen nach Geldeingang.
4. Der Auftraggeber erhält die digitalen Daten per Downloadlink über PicDrop.
5. Bei Aufnahmen jeglicher Art ist das Fotografieren oder Filmen durch den Auftraggeber oder dritten Personen grundsätzlich nicht gestattet. Wenn trotz wiederholter Aufforderung, dieses zu unterlassen, dem nicht Folge geleistet wird, hat die Fotografin das Recht, die eigenen Fotoarbeiten sofort zu beenden und Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
6. Bei einem Fotoshooting ist immer mit Ausschuss zu rechnen (falsch belichtet, verwackelt oder unscharf). Die Fotografin behält sich das Recht vor, die gesamte Zahl der Dateien, die bei dem Shooting entstanden sind, zu bewerten oder einer Vorauswahl zu unterziehen.
7. Der Auftraggeber ist berechtigt, zum Fotoshooting eine Person ihres Vertrauens mitzubringen. Diese Person wird den Ablauf der Aufnahmen nicht beeinflussen oder stören. Sollte diese Person den Ablauf beeinträchtigen, kann die Fotografin die störende Person des Ortes verweisen oder das Fotoshooting abbrechen.
8. Ebenso ist die Fotografin berechtigt einen Assistenten zum Fotoshooting mitzubringen.
9. Beide Parteien können Körperhaltung uns Aufnahmeort vorschlagen bzw. ablehnen.
10. Die Fotografin ist bei schlechten Wetterverhältnissen, schlechten Lichtverhältnissen oder Krankheit berechtigt den Fotoshooting-Termin auch kurzfristig zu verlegen. Die Parteien werden im Falle der Absage gemeinsam einen neuen Termin bestimmen.
11. Bei kurzfristiger Absage eines Fotoshooting-Termins durch den Auftraggeber ist die Fotografin berechtigt entstandene Kosten (z.B. Reisekosten, Mietkosten für Equipment und Location) gegenüber dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.
12. Erscheint der Auftraggeber nicht pünktlich zum Termin, wird die Zeit von der Gesamtzeit abgezogen. Die Gesamtzeit muss jedoch im vollen Umfang bezahlt werden.
11.Bildbearbeitung